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NIS2-Selbsttest: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
In fünf Minuten wissen Sie, wo Sie stehen
Seit Dezember 2025 gilt das neue IT-Sicherheitsrecht (NIS2). Die Registrierungsfrist beim BSI ist abgelaufen. Wer betroffen ist und nichts tut, riskiert Bußgelder und die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
- Betroffenheit: Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2?
- Readiness: acht Punkte, die Prüfer und Versicherer zuerst ansehen
- Ergebnis: Ihre konkreten Lücken, direkt im Browser sichtbar
Alle Antworten bleiben in Ihrem Browser. Erst wenn Sie am Ende Ihren Ergebnisbericht anfordern, werden Daten übertragen.
Was NIS2 von Ihnen verlangt
Risikomanagement
Eine dokumentierte Risikoanalyse mit technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ohne Dokumentation zählt im Prüffall auch eine gute Umsetzung wenig.
Meldefristen
Erstmeldung eines erheblichen Vorfalls binnen 24 Stunden an das BSI, Folgemeldung nach 72 Stunden. Das setzt einen geübten Prozess voraus.
Lieferkette
Die Sicherheit Ihrer Dienstleister und Lieferanten gehört ausdrücklich dazu. Auch nicht direkt betroffene Unternehmen werden darüber in die Pflicht genommen.
Nachweise und Haftung
Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen überwachen und haftet persönlich. Verlangt werden Nachweise, keine Absichtserklärungen.
Häufige Fragen
Ist der Selbsttest wirklich anonym?
Ja. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen. Erst wenn Sie am Ende freiwillig den Ergebnisbericht anfordern, gehen Ihre Angaben zusammen mit dem Ergebnis an uns.
Ersetzt das Ergebnis eine rechtliche Prüfung?
Nein. Der Selbsttest ist eine vereinfachte Ersteinschätzung auf Basis der NIS2-Umsetzung (NIS2UmsuCG). Maßgeblich sind die gesetzlichen Kriterien und die Betroffenheitsprüfung des BSI.
Wir sind nicht direkt betroffen. Ist das Thema damit erledigt?
Nicht ganz. Als Dienstleister oder Zulieferer betroffener Unternehmen werden Sie über die Lieferkette nach Ihrer IT-Sicherheit gefragt. In der Praxis kommen diese Anforderungen dann über Verträge und Audits zu Ihnen.
Was passiert nach dem Test?
Sie sehen Ihr Ergebnis direkt auf dieser Seite. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Bericht mit konkreten nächsten Schritten per E-Mail, optional mit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch unser Team. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf der NIS2-Seite.
Ihr Ergebnis
Ergebnisbericht und Ersteinschätzung anfordern
Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis mit konkreten nächsten Schritten per E-Mail. Auf Wunsch mit kostenloser Ersteinschätzung durch unser Team.
Double-Opt-In: Sie bekommen zuerst eine Bestätigungs-Mail. Erst nach Ihrem Klick sind Sie angemeldet. Kein Spam, versprochen.
Dieser Selbsttest ist eine vereinfachte Ersteinschätzung auf Basis der NIS2-Umsetzung (NIS2UmsuCG) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Kriterien und die Betroffenheitsprüfung des BSI.